§1 Alle Mitglieder müssen midestens zweimal einen JG-Abend in Sebnitz oder Hohnstein besucht haben.
§2 In Ausnahmefällen werden Ehrenmitglieder akzeptiert.
§3 (1) Jeder hält sich an die Regeln.
§3 (2) Die Regeln sind zur Zeit einsehbar im JG-Zimmer in Hohnstein und werden bei Gelegenheit hochgeladen.
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