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jugendfest.de - lichtspielekoenigstein
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Letzte Aktualisierung am 18.03.2018, 11:15; dabei seit irgendwann im Monat 06 2011.
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12 Jahre, Königstein
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Traum:  Wir wünschen uns, dass sich die Menschen, die das Kino egal zu welcher Veranstaltung besuchen, einfach wohl fühlen können. Ob jung oder alt, Königsteiner oder Urlauber, Schüler oder Rentner, bei uns soll und darf man miteinander ins Gespräch kommen, Erfahrungen austauschen, miteinander diskutieren, lachen, nachdenken und Spaß haben. Wir sind dem gegenseitigen Verständnis, der Demokratie und dem Zusammenleben nach christlichen Maßstäben verpflichtet. Gerne möchten wir ein Schülercafe eröffnen und viele weitere Veranstaltungen

Fraktionsziel

Lebendiges Königstein für alle

 


SATZUNG:

Vereinssatzung des Vereins Königsteiner „Lichtspiele“ e.V.

§ 1 Name und Sitz

a) Der Verein führt den Namen Königsteiner „Lichtspiele“ e. V.
b) Der Verein hat seinen Sitz in 01824 Königsstein, Goethestraße 18
c) (Postanschrift: 01723 Wilsdruff, Nossener Str. 4)
d) Der Verein ist als selbständiges Projekt in die Stiftung „Leben und Arbeit“,
01723 Wilsdruff, Nossener Str. 4, eingebunden. Die Stiftung unterstützt den
Verein, seine Projekte, Mitglieder und Mitarbeiter in der Administration, bei
Antragsstellungen und in Verfahrensbegleitungen, in den ihr zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten.
e) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, vom 01. September bis 31. August.

§ 3 Zweck des Vereins

(1) Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung von
a) Förderung der Denkmalpflege des Objektes „Kino Königstein“ und
ähnlicher Objekte
b) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe
c) Förderung der Religion
d) Förderung des demokratischen Staatswesens
e) Förderung der Kultur
f) Förderung der Bildung und Erziehung
g) Förderung und Unterstützung von Personen, die unter § 53 Abs. 1 Ziffer 2
AO fallen.
h) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Diesem Zweck sollen dienen:
a) die Unterstützung bei der Einrichtung eines ganztägigen Angebotes für
Schüler
b) die Schaffung von Angeboten für eine sinnvolle und
entwicklungsfördernde Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen.
c) Ein Angebot von Möglichkeiten die im speziellen das Anliegen, Jugend
und Wertevermittlung auf dem Hintergrund christlicher Maßstäbe
unterstützen.
d) Kulturelle und weiterbildende Veranstaltungen
e) Betreuung und Unterstützung von wirtschaftlich bedürftigen Personen.
f) Verständnis der Generationen untereinander
(2) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im
Sinne der §§ 51-68 der Abgabenordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden.
(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverhältnis-
mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können juristische und natürliche Personen werden, die
bereit sind, die in § 3 niedergelegten Ziele zu unterstützen.
(2) Der Verein besteht aus mindestens 7 Mitgliedern. Über einen schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(3)Gegen eine (ablehnende) Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach
Zustellung die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung beantragt
werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch den Tod des Mitgliedes,
- durch Austritt des Mitgliedes,
- durch Ausschluss des Mitgliedes,
- durch Wegfall der Rechtsfähigkeit oder Auflösung des Vereins.
(2) Der Austritt ist nur am Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist möglich und muss dem Vorstand schriftlich erklärt
werden.
(3) Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit den Ausschluss eines
Mitgliedes mit sofortiger Wirkung beschließen, wenn dieses Mitglied der Satzung
zuwider handelt und/oder ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse missachtet und
damit dem Verein nachhaltig schadet.

§ 6 Beiträge und Spenden

(1) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages beschließt
der Vorstand. Er ist jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres im Voraus zu entrichten.
(2) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sollen ferner durch Spenden und die
Einwerbung von Drittmitteln aufgebracht werden.
(3) Über die Verwendung der Mittel stellt der Vorstand für das Geschäftsjahr einen
Haushaltsplan auf. Der Haushaltsplan ist von der Mitgliederversammlung zu
genehmigen.

§ 7 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind
- der Vorstand.
- die Mitgliederversammlung
- der Förderkreis
(2) Von den Beschlüssen der Organe sind Protokolle anzufertigen, die durch den
Protokollführer sowie ein Vorstandsmitglied zu unterzeichnen sind.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal im Jahr, spätestens 6 Monate nach Beendigung des
Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung statt.(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
- der Vorstand die Einberufung beschließt, oder
- mindestens ein Drittel der Mitglieder des Vereins die Einberufung schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von drei Wochen
unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich einberufen.
(4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse und Aufgaben:
- sie wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer,
- sie beschließt über das Arbeitsprogramm,
- sie beschließt über den Haushalt und den geprüften Jahresabschluss,
- sie entlastet den Vorstand,
- sie beschließt über Satzungsänderungen mit Dreiviertelmehrheit,
- sie beschließt über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern,
- sie beschließt über die Auflösung des Vereins.

(5) Jede ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit
von mehr als 50 Prozent der Mitglieder beschlussfähig. Dabei hat jedes Mitglied eine
Stimme. Zu anstehenden Beschlüssen, die den Mit

Diese Fraktion hat 11 Mitglieder: blattlaus1 furzkueken gipsi jgkoenigstein juliusleinchenchen lilapause lina schlammba tabletennis triopslady unilux


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