jugendfest.de - Jugendfestlerfraktionen
Die Jugendfestlerfraktionsspielregeln:
a) Beim Beantragen des Fraktionsstatus muss der redaxion geschrieben werden, welche Jugendfestler die Fraktion gründen und welche Ziele die Fraktion verfolgt.
b) Die Fraktion muss auf ihrer Jugendfestlerseite eine Satzung veröffentlichen, aus der hervorgeht, warum die Fraktion existiert, wie sich der Vorstand zusammensetzt (durch Wahlen oder durch Berufung,...) usw.
c) Eine Fraktion muss dauerhaft mehr als drei Mitglieder aufweisen.
d) Eine Fraktion sollte sich an der allgemeinen Kommunikation auf jugendfest.de beteiligen (Grußecke, Meinungsecke, Fraktionsforum...).
e) Fraktionssatzungen, Fraktionsziele, Fraktionsdiskussionen usw. müssen natürlich den Jugendfestlervereinbarungen entsprechen.
f) Politische Fraktionen werden nur zugelassen, wenn sie Diskussionen über politische Themen anregen und NICHT Jugendfestler allein wegen ihrer politischen Meinung ausschließen. Sportfraktionen werden nur in Ausnahmefällen zugelassen.
g) Ob Fraktionen freigeschalten werden, entscheidet die redaxion. Begründungen für eine Nichtfreischaltung können gegeben werden.
h) Bei groben Verstößen kann ohne Vorankündigung der Fraktionsstatus entzogen werden.