jugendfest.de - Veranstaltungen empfehlen Bitte vervollständige die Angaben. Dein Name: Deine Emailadresse: Der Name deines Freundes: Die Emailadresse deines Freundes: Dieser Text steht in deiner Empfehlungs-Nachricht: Am 25.07.21 ist in Wanderquartier Eschdorf Kindercamp in Eschdorf. Herzliche Einladung für alle Kinder von 7 bis 12 Jahren. Auf dem Gelände der Kirchgemeinde in Eschdorf werden wir unsere Zelte aufschlagen und fünf spannende Tage und Nächte erleben. Natürlich mit (neuen) Freunden und ohne Eltern ;-). Langeweile wird es bei uns nicht geben. Wir erzählen und hören Geschichten von früher und heute, erkunden die Landschaft, kochen gemeinsam unser Essen, gehen wandern und baden, singen und spielen. Allgemeine Teilnahmebedingungen: An unseren Rüstzeiten können alle Interessierten teilnehmen. Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist nicht Bedingung. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt jemand vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Veranstalter stellt die entstandenen Ausfallkosten (Übernachtung, Fahrtkosten, …) – bis max. 90% des Reisepreises – in Rechnung. Lässt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit Zustimmung des Veranstalters durch geeignete Ersatzperson/en vertreten, entfällt die Zahlung der Ausfallkosten. Nur schriftliche Anmeldungen werden berücksichtigt. Die Rüstzeitleitung übernimmt während der Rüstzeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Die Rüstzeit wird von mindestens einer pädagogisch geschulten Person und durch Ehrenamtliche durchgeführt. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten. Bei Missachtung oder groben Verstößen gegen die Ordnung der Rüstzeit ist es der Leitung vorbehalten, Teilnehmende, unter Aufsicht und Begleitung, vorzeitig nach Hause zu schicken. Die entstehenden Kosten und Folgekosten trägt die/der Teilnehmende. Um für die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden zu sorgen, ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld über den Gesundheitszustand (insbesondere Allergien, ständig einzunehmende Medikamente, akute, chronische und/oder psychische Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten) der Teilnehmenden zu informieren, ansonsten muss der Veranstalter jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden ablehnen. Die ausführliche Information erfolgt über den Rüstzeitpass, der einen Monat vor der Rüstzeit den Teilnehmenden zugeschickt wird. Sollte es der Leitung nicht möglich sein, in vollster Verantwortung dem Gesundheitszustand zu begegnen, dann behält sich die Leitung eine Kündigung dieses Vertrages vor. Für die Teilnehmenden besteht keine gesonderte Versicherung (z.B.: Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, oder Diebstahlversicherung). Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Erziehungsberechtigten zuständig. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistung. Vor Reiseantritt muss der Teilnehmende einen sorgfältig ausgefüllten und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Rüstzeitpass, der noch einmal alle wichtigen und vor allem aktualisierten Daten und Regeln enthält, mitbringen. Das ist doch interessant, oder? Bitte gib den korrekten Code ein: zurück
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